3. Typisierung / Einzelgenehmigung in Österreich

g. Sie führen das Fahrzeug der Kfz-Prüfstelle beim Amt der Landesregierung, bei Ihrer jeweiligen Bezirkshauptmannschaft vor, wo nach Prüfung der vorgelegten Übereinstimmungsbescheinigung (COC) des Kfz-Briefes und der Fahrzeuges (wird von Gerhard Schuster GmbH gestellt) eine Bestätigung für die Zulassung ausgestellt wird. Diese Bestätigung sieht ähnlich wie ein Einzelgenehmigungsbescheid aus und reicht der Zulassungsstelle als Nachweis dafür, dass das Fahrzeug den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen entspricht.

h.Lärmmessung: Sollten Sie von einem Übereinstimmungs-Bescheinigung erhalten haben, die das Fahrgeräusch nicht ausweist, müssen Sie eine Lärmmessung durch einen Ziviltechniker durchführen lassen. (beim Kauf bei der Gerhard Schuster GmbH inbegriffen)

i. Liegt keine Übereinstimmungserklärung vor, muss das Fahrzeug beim Amt der Landesregierung einzelgenehmigt werden. Dafür ist eine Bestätigung des Generalimporteurs nötig, dass alle derzeitigen Abgas-, Lärm- und Ausrüstungsvorschriften erfüllt werden. Diese ist kostenpflichtig und muss vom Generalimporteur nicht herausgegeben werden. Es besteht weiter noch die Möglichkeit eine Abgas- und Lärmbestätigung der deutsche TÜV vorzulegen. Solche Bestätigungen werden von der Landesregierung anerkannt.