03.Sep

Schuster-Automobile - Rotthofer Str. 10 - 94099 Ruhstorf - 08531 9780-0

Österreich

Abwicklung des Fahrzeug-Export in Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Sehr geehrte Interessenten und Kunden,

aufgrund der Vorgaben des Bundesamtes für Finanzen sind wir gesetzlich verpflichtet bei Kauf eines Fahrzeuges die Umsatzsteueridentifikationsnummer und einen Unternehmensnachweis Ihres zuständigen Finanzamtes zu prüfen.

Sollen Sie ein Fahrzeug mit in Deutschland ausweisbarer Umsatzsteuer exportieren, hinterlegen Sie den Umsatzsteuerbetrag bei uns in einem Depot. Dieses Depot wird nach Vorlage der amtlich bestätigten Unterlagen an Sie ausbezahlt. Hierzu legen Sie die Quittung, die Sie beim Kauf des Fahrzeuges bekommen, vor.

Wir typisieren Ihr Fahrzeug für 200 Euro!

Ab 1. Juli 2008 werden zusätzlich zur wie bisher berechneten NOVA folgende Elemente in die Steuerberechnung eingefügt:

1. Neue Bonus-Malus-Regelung CO2

  • Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
  • 120 – 180g/km: keine Änderung
  • ab 180 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 180 zusätzlich 25,- Malus!!!
    Ab 1. Jänner 2010 sinkt die Grenze von 180g auf 160g.
  • Malus für Pkw ohne CO2-Angabe: 20,- pro kW über 100.

2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe

  • Benzin-Pkw max. 60mg NOx/km: Bonus 200,-
  • Diesel-Pkw max. 80mg NOx/km und Partikel max. 0,005g/km: Bonus 200,-
  • Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff)

Bonusbetrag insgesamt: max. 500,-. Malusbeträge unbegrenzt.

3. Änderung der Bonus-Malus-Regelung für neue Diesel-Pkw

  • Bis 30. Juni 2008 wird für Diesel-Pkw mit Partikelfilter ein Bonus von 300,- vom errechneten Nova-Betrag abgezogen. Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bezahlen einen Malus in Höhe von 1,5% der Nova-Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 300 Euro

  • Ab 1. Juli 2008 wird kein Bonus mehr verrechnet, der Malus bleibt mit einem Fixbetrag von 300,- pro Fahrzeug aufrecht (kein Ablaufdatum).

    Die genannten Beträge sind noch ohne Mwst. – für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden.
Schenkungssteuer

Hat man das Fahrzeug im Ausland geschenkt bekommen, so muss man weiters Schenkungssteuer bezahlen (Rechtslage bis 31.07.2008; danach gelten die Regelungen des Schenkungsmeldegesetzes) .
Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Wohnsitzfinanzamt.




Der Kauf eines Autos bei der Gerhard Schuster GmbH


Eigenimport von Kraftfahrzeugen durch Privatpersonen:




Kauf und Überführung des Fahrzeuges nach Österreich

Hier nun Schritt für Schritt was Sie beim Import eines Autos aus Deutschland tun müssen:




Änderungen und Irrtümer vorbehalten


Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben und würden uns freuen, Sie als Kunden begrüßen zu dürfen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel.: 08531-9780-0 zur Verfügung!