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Werkstatt & Service

Service

  • Reparatur aller Unfallschäden
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  • Frontscheiben-Reparatur-Service
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  • Unfallersatzwagen und Mietwagenservice

Werkstatt, Karrosserie & Kleinschaden-Service


Werkstatt

Werkstatt


Ein gut ausgebildetes Team und modernste Technik sind das Fundament unserer Werkstatt. Der heutige Stand der Fahrzeugtechnik erfordert dazu hoch motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte. Stetig aktualisiertes Know-how, langjährige Erfahrung, bewusste Verantwortung, langanhaltende Qualität und Sicherheit zeichnen unser Team aus.

Für die Instandsetzung von modernen Fahrzeugen sind heute umfangreiche Diagnoseeinrichtungen erforderlich. In vielen Fällen lassen sich Störungen an Fahrzeugen nur durch die Anwendung modernster Untersuchungsmethoden analysieren.

Schuster Automobile verfügt über eine Ausrüstung nach dem neuesten technischen Standard.

Karrosserie

Karrosserie


Die Karosserie stellt das wichtigste Element eines Fahrzeuges dar, so ist sie unter anderem ein sehr entscheidender Sicherheitsfaktor. Aus diesem Grund wird der Karosserieinstandsetzung ein besonderes Maß an Bedeutung geschenkt. Eine hochmoderne Richtbank sichert die Instandsetzung Ihres Fahrzeuges nach höchstem Qualitätsstandard. Kfz-Sachverständige in Ruhstorf und München im Haus!


Kleinschaden-Service

Kleinschaden-Service


Dellen, Kratzer, Steinschläge, Sprünge in Kunststoffteilen und vieles mehr können mit neuen, speziellen Reparatur-Methoden meist kostengünstig behoben werden.
Ob ein Steinschlag auf der Windschutzscheibe, eine Abschürfung auf der Kunststoff-Stoßstange
wir haben die passende Methode, das richtige Werkzeug und die besten Kleinschaden-Spezialisten.

  • Dellen drücken
  • Windschutzscheiben-Reparatur
  • Kunststoffreparatur außen
  • Lackreparatur
  • Steinschlagreparatur "Center"
  • Stoffreparatur
Leitfaden Unfallschaden

Leitfaden Unfallschaden

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, haben Sie hier einen LEITFADEN, der Ihnen an die Hand gibt, wie Sie sich verhalten sollten und welche Rechte Ihnen zustehen:

  1. Lassen Sie sich die Daten des Unfallgegners geben (KZ des Fahrzeugs, Name des Fahrers und Versicherungsdaten).
  2. Fertigen Sie wenn möglich Fotos an der Unfallstelle an.
  3. Sie sind Geschädigter, dann sollten Sie auf keinen Fall die Schadenregulierung an die GEGNERISCHE Versicherung abgeben!
  4. Sie haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen und sich an das Autohaus/die Werkstatt Ihres Vertrauens zu wenden.
  5. Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der Ihnen Ihre Rechte erklärt und die gesamte Schadensbearbeitung für Sie übernimmt, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
  6. Für Sie als Geschädigten entstehen hierdurch KEINE Kosten!

Um die Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche zu gewährleisten, wenden Sie sich schnellstmöglich an

Gerhard Schuster GmbH
Rotthofer Strasse 10 | 94099 Ruhstorf
Tel: 08531 / 9780-0
info@schuster-automobile.de

Alles Weitere wird Ihnen dort erklärt werden.

Oder Ihr Fahrzeug wurde beschädigt durch:
  • Eigenverschulden
  • höhere Gewalt
  • Blitzschlag
  • Sturm
  • Hagel
  • Wild
  • Brand
  • oder auf sonsitige Weise 

Kein Problem, wenn Sie eine Vollkasko- oder Teilkaksoversicherung ohne Werkstattbindung haben.

Wir sind Ihr Ansprech- und Servicepartner vor Ort!

Zulassungsservice

Gerne übernehmen wir für Sie die Zulassung Ihres Fahrzeuges.

Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten:
  • Zulassung Neuwagen
  • Zulassung Gebrauchtwagen
  • Wunschkennzeichen
  • Abmeldung
  • Saisonkennzeichen

Und so wird’s gemacht:

Bitte füllen Sie die Formulare Vollmacht zur Zulassung und die Zusatzvollmacht für die notwendige Einzugsermächtigung zu Zahlungen der Kfz-Steuer aus und unterschreiben Sie diese (Stadt Passau sowie Landkreis Passau).

Folgende Unterlagen benötigen wir für die Zulassung Ihres Fahrzeuges:
  • die unterschriebene Zulassungsvollmacht
  • eine Kopie Ihres Personalausweises
  • EVB-Nummer der Fahrzeugversicherung (erhalten Sie auch bei uns im Autohaus bzw. von Ihrem zuständigen Versicherungsvertreter)
  • die ausgefüllte Einzugsermächtigung für die Zahlungen der Kfz-Steuer

Bei Zulassung von einem Firmenfahrzeug benötigen wir zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug (falls eingetragen)
  • Gewerbeanmeldung
  • Gesellschaftervertrag (nur bei GbR)
  • Vereinsregisterauszug (nur bei Vereinen)
  • Genossenschaftsregisterauszug (nur bei Genossenschaften)

Überführungskennzeichen / Zollkennzeichen

Bei diesen Fragen steht Ihnen unser Verkaufsteam gerne zur Verfügung.
Info-Telefon: 08531/97 80-0

pdf Vollmacht KFZ-Vollmacht KFZ-Anmeldung
pdf Vollmacht KFZ-Vollmacht KFZ-Abmeldung

Bei uns können Sie auch mieten

In Passau, Nürnberg und München.

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1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).

2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

3 Hierbei handelt es sich um ein Leasing-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

Es gelten die allgemeinen AGB der ZDK.