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SEIDL Marketing & Werbung - Werbeagentur, Webdesign Georg Seidl
*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).

2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

3 Hierbei handelt es sich um ein Leasing-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

Es gelten die allgemeinen AGB der ZDK.

Die angegebenen Bruttobeträge sind auf Basis des seit dem 01.01.2007 geltenden Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuersatzes von 19% berechnet. Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Bekämpfung der Coronafolgen, insbesondere das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, soll die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer zeitweilig abgesenkt werden (voraussichtlich für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 von 19% auf 16%). Sofern steuerbare und steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen der Volkswagen Leasing GmbH (dies kann z. B. die Gebrauchsüberlassung an einem Leasingfahrzeug oder die Erbringung von Services aus Wartungs- oder sonstigen Dienstleistungen sein) in den relevanten Leistungszeitraum fallen, werden die Bruttoentgelte für diese Leistungen (dies umfasst z. B. die laufenden Leasing- bzw. Serviceraten oder auch die auf den entsprechenden Leistungszeitraum anteilig entfallende Sonderzahlung) auf Basis des verminderten Steuersatzes angepasst.